Diese allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Realisierung der Lieferung der Waren durch den Xfer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brünn, Podnásepní 1, PSČ 602 00 IČO: 27688445 auf der einen Seite (im Folgenden als " Verkäufer ") und eine Person oder ein Unternehmen auf der anderen Seite (im Folgenden als " Käufer ").
Durch die Einsendung den Fixauftrag bekundet der Käufer seine Zustimmung mit Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand der Vereinbarung ist die Lieferung von Textilprodukten und anderen Waren (im Folgenden als "Ware") verbindlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in dem Kaufvertrag vereinbart.
Abschluss des Kaufvertrages, Kaufpreis
Der Kaufvertrag wird auf der Grundlage des Fixvertrages des Käufers geschlossen und dessen Bestätigung durch den Verkäufer. Die Bestellung kann an den Verkäufer über E-shop, Fax und Brief geliefert werden. Dem Käufer kann der E-shop durch der Grundlage einer Antragsformularsausfüllung abgeschlossen werden. Dann wird der Preis individuell von der Seite des Verkäufers zugewiesen sein.
Es sei denn, ein anderer Preis schriftlich vereinbart ist oder wenn der Preis durch eine neue Preisliste reguliert wird, die Preisliste stellt den gültigen Kaufpreis für die Waren, für den Abschluss des Abkommens in Kauf. Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Preislisteist die Gültigkeit der alten abläuft. Unter Der Kaufpreis der Ware versteht man "ab Lager des Verkäufers", dh bezieht nicht die Lieferung Kosten.
Lieferzeit und Lieferungbedienungen
Die Lagerware wird in den zweiten Tag ausgeliefert. In dem Fall der Bestellung von Ware, die nicht auf dem Lager ist, wird der Verkäufer dem Käufer die Lieferzeit telefonisch oder per E-mail konkretisieren. Der Käufer wird im Vertrag deutlich eine von diesen Varianten der Lieferungsbedingungen markieren:
In der erste Lieferungart der Ware wird der Erfüllungsort das Lager Brünn oder Prag. In der zweite Lieferungsart ist Erfüllungzeit und Erfüllungort der Moment der Übergabe den ersten unabhängigen Verkehrsträger oder den Käufer.(was wird früher sien)
Für das Gebiet der Tschechischen Republic : wenn das definitieve Erfüllung des Kaufvertrags nicht im Höhe 5 000 Kronen ohne MwSt. Ist, werden die Lieferkosten und eventuelle Nachnahme vom Käufer in Form einer Sonderposten im Rechnung bezahlt, der Lieferpreis macht 60 Kronen für einem Packet bis 30 Kilo und der Nachnahmepreis macht 30 Kronen ohne MwSt. Im Fall der Vertragerfüllung über 5 000 Kronen ohne MwSt. Fakturiert der Verkäufer den Lieferpreis und Nachnahme nicht. Die Packung ist im keinen Fall fakturiert.
Lieferung in anderen Länden wird individuell nach gegenseitigen Vereinbarung zwischen den Verkäufer und dem Käufer vereinbart.
In dem Fall der Zustimmung ders Käufers ist der Verkäufer berechtigt den Gegenstand des Kaufsvetrages zu vereinbaren auch nur zum Teil und der Käufer ist danach verpflichtet teilweise Vereinbarung des Gegenstandes zu übernehmen.
Zahlungsbedingungen
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis der gelieferten Waren und Dienstleistungen, einschließlich der eventuellen Transportkosten und Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Nach gegenseitigen Vereinbarung wird im Kaufvertrag eine von diesen Zahlungsformen markiert :
Es sei denn, ob es nicht in der gegenseitigen Einvernehmen anders festgestellt ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entnahme gefälligt wobei die Rechnung wird als bezahlte betrachtet auf den Tag des Verzeugszins : Für den Verzugfall beim Abdeckung von Verpflichtungen entstehenden zwischen Verkäufer und Käufer wird ein Vertragszins von Verzug im Höhe 0,5% für jeden Tag der Zahlungsverzug oder Erfüllung.
In dem Fall der Zustimmung des Käufers mit teilweisen vereinbarung des Kaufvetrags ist der Verkäufer berechtigt auch Teilleistung dem Vertrags Gegenstand zu fakturieren und der Käufer ist verpflichtet im Verfallzeit zu bezahlen.
Der Käufer erwirbt das Eigentum an dem Gegenstand der Vereinbarung nach dem Tag der Zahlung des Kaufpreises im vollen Umfang.
Sperrung der Zahlung und die Verkürzung wegen Gegevorerung ist nicht zulässig, es sei denn, es wurde anderes schriftlich vereinbart.
Austritt von dem Vertrag
Der Verkäufer kann einseitig zurücktreten vom Vertrag für den Fall, dass der Käufer in Verzug mit der Zahlung vorab über 10 Tage nach dem vereinbarten Termin, im Falle einer schweren Verletzung der Verpflichtungen stammenden aus der Verkaufvereinbarung und in bestimmten Fällen festgelegten im HGB.
Die Erklärung der Rücktritt aus dem Abkommen muss schriftlich gemacht werden, und der Grund für den Rücktritt muss gennant werden. Durch die Lieferung der Rücktrittes wird die Vereinbarung beendet.
Sonstige Bestimmungen
Der Verkäufer trägt die Verantwortung für die Risiken von Fehlern, Verlusten und Schäden an der Ware verursacht während des Transports mit öffentlicher Verfrachter. Bei der Übergabe der Lieferung der Waren den Käufer, die ihm übertragen werden an vergehen von Verlust und Schäden von Verkäufer an Käufer.
Für Verwertungen der Verantwortungfür Defekte gibt es zwingende Bestimmungen für die Kontrahenten des Absatzes § 422 und Vorschriften von HGB nach der Satzung gültigen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kaufvertrag.
Offensichtliche Defekte müssen von dem Käufer schriftlich dem Verkäufer gemeldet werden spätestens bis zu 7 Tagen von Warenlieferung und die verdecte Defekte spätestens bis zu 6 Monate. Die Reklamation hat nicht aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit dabei.
Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche zu entfernen durhc Ersatzleistung, Gutschriftanzeige oder durch anderen vereinbarten Weise, spätestens bis zu einem Monat nach Erhalt einer Reklamation. Weitere Ansprüche, vor allem die Ersatzansprüche der indirekten und vollgenden Schäden sind von Defektverantwortung eliminiert.
Für den Fall, dass die offensichtliche Defekte an der Ware erscheinen, ist kein Hindernis der Ersatzung eventueller Druck, oder andere Regelung des Leistungsgegenstand welche kann nicht mit \entstehung der offensichlichen Defekt verbindet werden.
Durch den Käufer festgestellte Mengeunterschiede, außer des Verkäufers Räumlichkeiten müssen für die Anerkennung durch das Zeugnis von einem dritten unabhängigen Person belegt werden.
Nichtebezahlung der Preis für gelieferte Ware in einer Verfallzeit von 30 Tagen ist als eine Gröblichkeit der Kaufvertrags angesen.
Der Käufer wird zum Eigentümer der Waren zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung, dh zum Zeitpunkt der Zuschreibungs der Betrag für die Ware an den Verkäufer Rechnung.
E-shop
Vor dem Beginn der Zusammenarbeit, ist der Käufer verpflichtet, sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Konditionen bekannt zu machen.
Benutzername und das Passwort des Verkäufers, benutzt, um sich in das System anmelden, ist nur den Käufer bekannt. Im Fall der Verlust oder Missbrauch ist der Käufer verpflichtet, es sofort dem Verkäufer zu melden. Der Verkäufer wird die Rechnung blockieren und stellt ein neues Passwort ein, das dann der Käufer nach seinen Erachten ändern kann.
Die Aufträge realisierten über das Internet (als verbindlicher Entwurf der Hauptvertrag) werden schriftlich durch den Verkäufer bestätigt immer werden für den Käufer sofort nach ihrer Absendung an den Server verbindlich.
Schlussbestimmungen
Vertragliche Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden nach den Vertrag und durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Konditionen geleitet. Die Tatsachen, die nicht im Kaufvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen aufbereitet sind, richten sich nach das HGB.
Wenn sich die Kontrahenten nicht auf der Lösung gegenseitigen Konflikte vereinbaren, dann alle Konflikte, die von dieser Vertrag, beziehungsweise von Sukzessiv-Kaufvertrag und in bezug auf dem Vertrag, werden die Konflikte mit Endgültigkeit beim Schiedsgericht der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republic nach seinem Regel einem oder mehrere Richter.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Wirkung vom 01.09.2007